SPD schafft mehr Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb auf dem Reisemarkt

Veröffentlicht am 19.05.2017 in Bundespolitik

Berlin, 19.05.2017. Heute haben sich die Koalitionsfraktionen auf das neue Reiserecht geeinigt. Zukünftig gibt es mehr Verbraucherschutz für Reisende und faire und europaweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Reisemarkt zwischen Online-Anbietern und Reisebüros.

„Mit der Einführung der neuen Kategorie ‚verbundener Reiseleistungen‘, der Anpassung des Reiserechts an digitale Buchungspraktiken, der Verlängerung der Frist zur Mängelgewährleistung und vielen anderen Punkten, haben wir entscheidende Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht“, so die Offenburger Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß, die auch gleichzeitig verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion ist.

Künftig fallen teure Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls unter das Pauschalreiserecht. „Reisende, die zum Beispiel einen Tagestrip oder teure Fahrten zu einem Fußball Championsleague-Spiel oder zu einem Konzert gebucht haben, können bei Veranstaltungsausfall oder bei Insolvenz des Reiseveranstalters eine Erstattung geltend machen, so die Erläuterungen der Ortenauer Parlamentarierin Elvira Drobinski-Weiß (MdB, SPD).

Auch die Existenzgrundlage kleinerer Reisebüros bleibt bei dieser Umsetzung der EU-Richtlinie gewahrt. Die berechtigten Bedenken kleiner Reisebüros, durch die gewohnten Abläufe bei der Buchung und Bezahlung von einzelnen Reiseleistungen zum Veranstalter einer Pauschalreise mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu werden, konnten dank der SPD-Fraktion ausgeräumt werden. Bei getrennten Leistungen auf getrennten Rechnungen reicht es auch, nur einmal die EC-Karte durchzuziehen, ohne dass das Reisebüro zum haftenden Reiseveranstalter wird. Auf diese Weise werden auch kleinere Reisebüros, die verbraucherfreundlich individuell und kompetent beraten, unterstützt, so die Abgeordnete Drobinski-Weiß (SPD).

 

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