Jüdisches Leben fördern und schützen

Veröffentlicht am 09.11.2020 in Pressemitteilungen

Lars Castellucci, kirchen- und religionspolitischer Sprecher:

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurden in Deutschland Synagogen zerstört und in Brand gesteckt, Wohnungen zerstört, Geschäfte geplündert und zahlreiche jüdische Menschen misshandelt, gefoltert und ermordet. Die Shoah bleibt ein beispielloses Verbrechen in der Menschheitsgeschichte.

„Wir stehen für eine offene und vielfältige Gesellschaft in Deutschland, in der alle Menschen friedlich und in gegenseitiger Akzeptanz zusammenleben. Wir kämpfen gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Wir sind froh und dankbar, in Deutschland ein so lebendiges jüdisches Leben zu haben. Zahlreiche neueröffnete Synagogen, Ausbildungsstätten für Rabbinerinnen und Rabbiner, Kantorinnen und Kantoren und viele andere Einrichtungen zeugen davon. Diesen Schatz des immer vielfältiger werdenden Judentums wollen wir stärken und fördern.

Im ständigen Dialog müssen Bedürfnisse und Erwartungen jüdischer Gemeinschaften einbezogen werden, bevor politische Entscheidungen getroffen werden. Hierzu gehört ein sensibler Umgang mit den Traditionen und Gepflogenheiten des Judentums. Bei Fragen von religiösen Feiertagen, Bildungsplänen in Schulen oder der Betreuung in Pflegeeinrichtungen und im Alter muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Judentum intensiviert werden. Auch müssen Antworten auf die schwierigen Berufsbiografien zugewanderter Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion gefunden werden.

Jüdinnen und Juden werden aus rechtsextremistischen und religiösen Motiven angegriffen. Zum Schutz jüdischer Einrichtungen müssen noch größere Anstrengungen unternommen werden. Die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem sind die Länder gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht nicht für rechte Demonstrationen an sensiblen Gedenktagen wie dem 9. November oder dem 27. Januar missbraucht werden kann.“

 

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