Ganztägige Grundschule Pressemiteilung

Veröffentlicht am 10.02.2014 in Landespolitik

PRESSEMITTEILUNG 16. Januar 2014
Nr. 3/2014

des Kultusministeriums Baden-Württemberg


Großer Erfolg bei Ganztagsgrundschulen: Übereinkunft zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden
Land und Kommunen übernehmen zusammen die Finanzierung - Größtmögliche Flexibilität für Städte und Gemeinden bei Einrichtung von Ganztagsgrundschulen

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich nach ausführlichen Verhandlungen auf Eckpunkte und eine gemeinsame Finanzierung für den Ausbau von Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen geeinigt.

Ziel ist, die Zahl der Ganztagsschulen zu erhöhen.

Zugleich sollen die neuen Ganztagsschulen auf einem ausgereiften pädagogischen Konzept beruhen. Die Partner haben eine größtmögliche Flexibilität für die Städte und Gemeinden vereinbart.

Die Ganztagsschule kann an drei oder vier Tagen an sieben oder acht Stunden in verbindlicher Form für alle Schüler - wenn die gesamte Schule umstellt -, oder in Wahlform eingerichtet werden. Bei der Wahlform haben die Schüler an der jeweiligen Schule die Wahl, am Ganztag teilzunehmen oder nicht.
"Ich freue mich, dass Landesregierung und die Kommunen aufeinander zugegangen sind, um die Finanzierung für die Ganztagsschule gemeinsam zu tragen, damit unsere Schulen den heutigen Erfordernissen der Eltern und auch der Wirtschaft besser entsprechen können", erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid. "Mit diesem Schritt können wir in Baden-Württemberg gemeinsam eine Ganztagsschule mit einem guten pädagogischen Konzept voranbringen, die die Kinder und Eltern so dringend brauchen. Gute Ganztagsangebote sichern Lernerfolge
der Kinder und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit", sagte Kultusminister Andreas Stoch.
Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände.

Städtetagspräsidentin Oberbürgermeisterin Barbara Bosch begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden. „Mehr als 45 Jahre nach dem Start der ersten Schulversuche gelangt die Ganztagsschule endlich ins Schulgesetz. Das ist ein Segen für viele Kinder und Eltern, ein Meilenstein in der Bildungspolitik des Landes und der Kommunen. Um ein für die Städte und Gemeinden faires Verhandlungsergebnis haben wir mit dem Land erfolgreich gekämpft“, erklärt die Präsidentin.
Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags, erklärt: „Land und Kommunen haben für die Ganztagsschulen eine sichere Hardware geschaffen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, dem nun weitere folgen müssen, damit aus diesem vernünftigen Grundgerüst lebensfähige Schulen werden. Unser Ziel ist nun, gemeinsam eine Software zu entwickeln, um die bestmöglichen Bildungsangebote für unsere Schülerinnen und Schüler anbieten zu können. Es ist wichtig, endlich klare Zuständigkeitsregelungen zu haben, denn dadurch steht der Ganztagesbetrieb, der in der Praxis seit langem gelebt wird, endlich auf sicheren Beinen. Indem wir auch die bisherigen Betreuungsprogramme erhalten, bieten wir den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Schulträgern ein breitgefächertes und an den jeweiligen Bedarf angepasstes Angebot.“

Der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter, Landkreis Tübingen, hob die Auswirkungen auf die Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der Einrichtung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen hervor: „Das Beförderungsangebot wird sich dem rhythmisierten Tagesablauf von Ganztagsschulen – also dem Wechsel zwischen Unterricht und außerschulischen Betreuungsangeboten – anpassen müssen. Wir begrüßen es daher, dass das Land bei Mehrkosten in der Schülerbeförderung die grundsätzliche Verpflichtung zu einer Erhöhung der Landeszuweisungen an die Stadt- und Landkreise anerkennt.“

Die Eckpunkte sollen in das Schulgesetz einfließen, das im Juli 2014 geändert werden soll. Das Gesetz tritt ab dem Schuljahr 2014/15 in Kraft. Die Landesregierung erwartet, dass sich bis zum Jahr 2023 etwa 70 Prozent der bestehenden Grundschulen und der Grundstufen von Förderschulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Das wären nach dem aktuellen Stand 1.689 Grundschulen und 187 Grundstufen. Der Schulträger stellt dazu einen Antrag beim Regierungspräsidium, dem auch die Schulkonferenz zugestimmt haben muss.

Land und Kommunale Landesverbände wollen bereits für das Schuljahr 2014/15 Antragsbewilligungen ermöglichen. Die 373 bereits bestehenden, nach dem alten Konzept arbeitenden Ganztagsgrundschulen erhalten Bestandsschutz; deren Anträge auf Überführung in gesetzliche Ganztagsschulen sollen vorrangig behandelt werden.
Auch kleinere Grundschulen können Ganztagsschule werden.
Die Partner wollen auch kleineren Grundschulen die Einrichtung einer Ganztagsschule ermöglichen. Wesentliches Element des neuen Konzepts ist deshalb die Gruppenbildung, die auch klassen- und jahrgangsübergreifend erfolgen kann. 25 Schülerinnen und Schüler, die in den Ganztagsbetrieb wollen, bilden rechnerisch eine Gruppe. Eine weitere Gruppe wird ab 29 Schülerinnen und Schüler eingerichtet, eine dritte ab 54. Die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb erfolgt gemäß den Gruppen.


Für die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände ist ein rhythmisierter Schulalltag entscheidend für die Wirksamkeit ganztägigen Lernens. Gemeint ist damit die gleichmäßige Verzahnung von Unterricht und verbindlichen, über den Tag verteilten Angeboten wie etwa Bewegungs- und Aktivpausen. Das Konzept soll den Schulen viel Raum geben, um den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können.

Je nach Ganztagsangebot an der Schule erfolgt eine Zuweisung von sechs bei drei Tagen und sieben Zeitstunden bis zwölf Lehrerwochenstunden bei vier Tagen und acht Zeitstunden (siehe Eckpunkte). Die Schulen erhalten damit bis zu vier Lehrerwochenstunden mehr als bisher, so dass auch die pädagogische Grundlage erheblich breiter wird. Besonders wichtig ist den Partnern, dass die Konzepte Angebote von Verbänden und Vereinen aus Sport, Kultur, Jugendarbeit oder der Wirtschaft umfassen. Die Schulen können deshalb bis zur Hälfte der Zuwendungen für Lehrerwochenstunden in Geldform erhalten. Dies ist eine neue Regelung. Die Schulleiter erhalten wie bisher eine Entlastungsstunde. Sie können für den zusätzlichen Aufwand aus den monetarisierten Lehrerwochenstunden den Gegenwert für eine weitere Entlastungsstunde nutzen, um diese Zusammenarbeit mit den Partnern organisieren zu können. Zudem sollen die Schulen bei dieser Organisation von der Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt werden. Da die Jugendstiftung schon bisher für die Umsetzung des Jugendbegleiter-Programms zuständig ist, werden hier Synergieeffekte erwartet.
 

Die Kosten werden von beiden Seiten getragen.
Land und Kommunen haben sich auch bei der Frage der Finanzierung der Mittagspause auf einen fairen Kompromiss geeinigt. Das Land übernimmt die Aufsicht während der Mittagspause. Im Gegenzug übernehmen die Schulträger die Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens im Speiseraum sowie die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit. Sie beteiligen sich zudem im Rahmen eines pauschalen Ausgleichs an den Kosten, die für die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler in der Pause nach dem Essen entstehen. Diese Kostenbeteiligung wird sich entsprechend den Ausbauschritten und in Abhängigkeit von den Anträgen der Schulträger schrittweise erhöhen. Im Endausbau erreicht sie eine Größenordnung von zehn Millionen Euro pro Jahr.
Das Land stellt die notwendigen Ressourcen in Form von Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die jeweilige Zuweisung richtet sich nach der Dauer des Ganztagsbetriebs. Konkrete Vorausberechnungen sind wegen der Wahlmöglichkeiten der Schulträger schwierig. Ausgehend von beispielhaften Berechnungen des Kultusministeriums wären bis zu 1.920 Deputate bei den Grundschulen und bis zu 143 Deputate bei den Förderschulen anzusetzen - je nach Wahlverhalten der Schulträger. Der Maximalaufwand von rund 1.920 Deputaten würde etwa 147 Millionen zuzüglich 10,6 Millionen Euro für die Grundstufen der Förderschulen pro Jahr entsprechen. Über die Finanzierung und Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch das Land wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren entschieden. Dabei ist auch die weitere Konkretisierung der im Koalitionsvertrag des Bundes zugesagten Entlastung der Länder in diesem Bereich zu berücksichtigen.

Gemeinsames Eckpunktepapier von Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden zur Ganztagsschule
1. Das Konzept für Grundschulen (einschließlich Grundschulen, die im Verbund mit Gemeinschaftsschulen sind) und Grundstufen an Förderschulen soll ab dem Schuljahr 2014/15 gelten.
2. Rhythmisierter Ganztagsbetrieb ist an drei oder vier Tagen an sieben oder acht Zeitstunden möglich, Schulträger kann sich für eine Alternative entschei-den.
3. Ganztagsschule entweder in der verbindlichen Form für alle Schüler oder in der Wahlform. Ein kostenloses Angebot muss jederzeit sichergestellt werden.
4. Es gilt Schulgeldfreiheit entsprechend. Für Mittagessen kann Entgelt erhoben werden. Es können bei zeitlich oder inhaltlich über den Ganztagsbetrieb hin-ausgehenden Angeboten Entgelte erhoben werden.
5. Der Schulträger beantragt die Einrichtung einer Ganztagsschule auf Basis ei-nes pädagogischen Konzepts, eine Zustimmung der Schulkonferenz zum An-trag ist notwendig.
6. Verankerung im Schulgesetz von Baden-Württemberg: Ganztagsschulen kön-nen auf Antrag des Schulträgers im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestell-ten Ressourcen auf der Basis eines pädagogischen Konzepts in der verbindli-chen Form oder in der Wahlform eingerichtet werden, sofern die dafür not-wendigen Voraussetzungen vorliegen.
7. Gruppenbildung/Lehrerwochenstundenzuweisung:
7.1 Es werden rechnerisch Gruppen à 25 Schüler gebildet; ab vier weiteren Schülern kann die nächste  25er-Gruppe eröffnet werden.
7.2 Die Gruppen können auch klassen- oder jahrgangsübergreifend gebildet werden.
7.3 Die Gruppen sind die Grundlage für die Zuweisung an Lehrerwochenstunden:
Ganztags-Angebot
Lehrerwochenstunden-Zuweisung pro Gruppe
3 Tage à 7 Zeitstunden Zuweisung 6
3 Tage à 8 Zeitstunden Zuweisung 9
4 Tage à 7 Zeitstunden Zuweisung 8
4 Tage à 8 Zeitstunden Zuweisung 12

8. Die Einbeziehung außerschulischer Partner ist ein wichtiger Bestandteil des Ganztagsschulkonzepts. Bis zu 50 % der Lehrerwochenstunden-Zuweisung kann die Schulleitung monetarisieren und als Mittel für weitere Angebote ex-terner Partner an der Ganztagsschule einsetzen.
9. Die Schulleitung erhält für den Aufwand in der Ganztagsschule eine Entlastungsstunde. Zusätzlich kann die Schulleitung, falls sie Lehrerwochenstunden monetarisiert, daraus eine weitere Entlastungsstunde oder entsprechende Mit-tel für externe Koordination verwenden. (Es erfolgt keine Ausweitung der Zuweisung).
10. Mittagspause in der Ganztagsschule:
10.1 Die Gesamtverantwortung für die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler liegt grundsätzlich beim Land.
10.2 Die Schulträger übernehmen die Bereitstellung, Ausgabe und Beauf-sichtigung im Speiseraum für alle Schülerinnen und Schüler.
10.3 Die Kommunen übernehmen eine Kostenbeteiligung bei der Aufsicht nach folgenden Kriterien:
- pro Schule mindestens 2 Aufsichtspersonen (Sockel),
  ab 161 Schülerinnen und Schülern drei Personen,
  ab 241 Schülerinnen und Schülern vier Personen usw.,
- 15 € je Person und Stunde (pauschal),
- der Betrag wird dynamisiert entsprechend der Beamtenbesoldung mittlerer Dienst,
- Abrechnung auf der Grundlage der Daten des Vorjahres.
11. Die bestehenden Betreuungsprogramme werden bis Ende des Schuljahres 2014/15 wie bisher vom Land bezuschusst. Neuanträge auf Förderung des Landes sind ab dem Schuljahr 2015/16 nicht mehr möglich. Für die bestehenden Förderungen des Landes wird seitens des Landes ein Bestandsschutz ausgesprochen. Dieser gilt für den Status quo – sofern ein Schulträger für eine Schule den Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule nach dem neuen Konzept stellt und diese genehmigt wird, werden die Betreuungsprogramme nicht mehr vom Land bezuschusst. Dies gilt nicht für das Jugendbegleiter-Programm.
12. Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsbetriebs obliegen dem Schulträger.
13. Das Kultusministerium kann das Nähere zur Antragstellung, den notwendigen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb, den Mindestschülerzahlen, der Förderung sowie der Zusammenarbeit mit ausserschulischen Partnern durch Rechtsverordnung regeln.
14. Bereits eingerichtete Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen können nach Maßgabe der Einrichtungserlasse weitergeführt werden.
15. Das Land geht davon aus, dass die bestehenden Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen in einem Zeitraum von drei Jahren auf das neue, gesetzlich geregelte Modell umgestellt werden, sofern entsprechende Anträge vorliegen. Die Zahl der jährlich umzustellenden Schulen liegt vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Zahl der jeweiligen Neuanträge im Ermessen des Landes.
16. Schulbezirke: Es gelten die üblichen Regelungen des Schulgesetzes für Grundschulen.
17. Investitionen: Das im November 2005 vereinbarte Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschule" wird über das reguläre Laufzeitende hinaus verlängert, bis die restlichen Mittel (293 Mio. €) vollständig verausgabt sind.
18. Schülerbeförderungskosten: Das Land anerkennt, dass auf Grundlage des Berichts einer Arbeitsgruppe unter Federführung des KM und unter Beteiligung des MFW, des IM sowie der kommunalen Landesverbände eine gemeinsame Verständigung über eine Erhöhung der Zuweisungen des Landes für die Schülerbeförderung herbeizuführen ist.

 

     

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