Der Trend geht zur Briefwahl

Veröffentlicht am 15.01.2021 in Features

Bei der Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021 wird es deutlich mehr Briefwähler geben.           

Von Gerd Zimmermann

Corona wird diese Entwicklung verstärken. Für eine etwaige Manipulation bei der postalischen Abstimmung, die das Gesamtergebnis entscheidend beeinflusst, sieht das Verfassungsgericht keine Chance. Anders gesagt und bezogen auf den einzelnen Bürger: Die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen, bewertet das Gericht sehr viel höher als die Risiken für das Wahlgeheimnis.

Neben etwaigen Betrugsmöglichkeiten und deren Auswirkungen befasste sich das höchste deutsche Gericht auch mit der Übereinstimmung mit der Verfassung. Festgestellt wurde, dass die Briefwahl verfassungskonform ist. Die Veränderungen bei der schriftlichen Stimmabgabe zeigen die Zahlen: Bei der Bundestagswahl 2002 gingen 18 Prozent der Stimmen via Post ein, 2017 waren es bereits 28,6 Prozent. Bei der Europawahl war 2004 ein Anteil von 15,5 Prozent zu verzeichnen. Im Jahr 2019 machten die Briefwähler 28,4 Prozent aus.

Entsprechend dem Grundsatz unserer Demokratie, die Allgemeinheit der Wahl sicherzustellen, wurde die Abgabe der Wahlstimme mittels Brief 1957 eingeführt. Dadurch sollte möglichst jeder Wahlberechtigte an der Abstimmung teilnehmen können. Alter, Gesundheit oder der Aufenthaltsort am Wahltag durften keine Hinderungsgründe mehr sein. Ein Anspruch, der nach Meinung von Experten im Corona-Zeitalter die schriftliche Form weiter deutlich ansteigen lassen wird.Übrigens, 2008 fiel die Pflicht, eine glaubhafte Begründung für die Entscheidung zur Briefwahl abzugeben, weg. Seither kann jeder Stimmberechtigter ohne Nennung einer Begründung die Briefwahl nutzen. Die Beantragung der Briefwahl ist auch online möglich.

Zu den Maßnahmen, die das Wahlgeheimnis schützen, gehören: Die Briefwahlbezirke sind so groß, damit nicht erkennbar ist, wie einzelne Wahlberechtigte abgestimmt haben. Die Briefe bleiben bis zum Abstimmungstag verschlossen. Während der Öffnung wird sichergestellt, dass nicht nachvollzogen werden kann, wer wie gewählt hat. Die Stimmenauszählung erfolgt öffentlich.

Zum Manipulationsrisiko zählt die Unkenntnis darüber, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat, ob er bei der Abgabe unbeobachtet beziehungsweise unbeeinflusst war. Denkbar ist auch, eine Vertrauensperson hat die Wahlunterlagen angefordert und in ihrem Sinn ausgefüllt. Grundsätzlich gilt für Briefwähler: Wer seine Stimme lange vor der Wahl abgibt, kann aktuelle Ereignisse vor der Abstimmung nicht mehr in seiner Entscheidung berücksichtigen.

 

Mehr Infos finden Sie im aktuellen "Roten Ortenauer", der Mitgliederzeitschrift der SPD-Ortenau:

Der Rote Ortenauer, Ausgabe Dezember 2020 als PDF (1302 KB)

 

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