Anerkennung für 33 Arbeitsjahre

Veröffentlicht am 03.01.2021 in Bundespolitik

Ab Januar 2021 haben 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf die Grundrente
Von Gerd Zimmermann

Frauen und Männer, die 33 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlten und nur wenig Rente erhalten, haben künftig durch die Grundrente mehr in der Tasche. Der über zehn Jahre währende Kampf der SPD für diese Rente, gegen viele Widerstände vor allem von CDU/CSU, führt endlich zum Erfolg.

 

Von der Grundrente ab 2021 profitieren etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Rund 70 Prozent der Anspruchsberechtigten sind Frauen. Die Begünstigten können über 400 Euro zusätzlich im Monat erhalten. Zu den Besonderheiten bei der Berechnung der Rentenzeiten gehören: Zeiten für die Erziehung der eigenen Kinder, für die Pflege von Angehörigen und Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind.

 

Dazu kommt: eine Bedürftigkeitsprüfung entfällt. Keine Erklärung gegenüber dem    Sozialamt mit Offenlegung der eigenen finanziellen Situation und des Ehepartners - das „finanziell nackt Ausziehen“ - entfällt. Stattdessen gibt es lediglich eine einfache Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird. Anders gesagt: die Grundrente ist keine Sozialleistung, wie einst von der CDU und CSU gewollt, sondern ein Rentenanspruch. Sie ist ein Plus zur bestehenden Rente und wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt.

Den Durchbruch zur jetzigen Lösung schaffte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der Weg war steinig. Heil erinnert sich, dass die SPD schon 2012 eine Solidarrente forderte, welche die Menschen nicht zu Bittstellern macht. Andere, von der SPD geprägten Bezeichnungen lauten: Zuschussrente, solidarische Lebensleistungsrente, gesetzliche Solidarrente.

Die Grundrente tritt exakt am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie führt zu keiner Rentenbeitragserhöhung, finanziert wird sie durch einen höheren Steuerzuschuss. 1,5 Milliarden Euro beträgt der zusätzliche Bundeszuschuss in die Rentenkasse. Die neue Grundrentenleistung kostet im Einführungsjahr etwa 1,3 Milliarden Euro und steigt bis 2025 auf 1,61 Milliarden Euro an. Hinzu kommen ab 2021 rund 400 Millionen Euro für Personal und Verwaltung. Für die erste Auszahlung ist Geduld gefordert. Aufgrund der notwendigen Abklärungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzämter erfolgt die Geldanweisung später, voraussichtlich im Laufe des Jahres. Immerhin, rund 26 Millionen Konten müssen geprüft werden, was voraussichtlich bis Mitte 2021 dauert. Doch nichts geht verloren, die Ansprüche gelten ab dem Stichtag und werden nachgezahlt. Alles läuft automatisch ab. Die Rentenkasse informiert die Begünstigten. Niemand muss sich bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten.

Bei der Einkommensprüfung gilt: Die Grundrente in voller Höhe erhalten die Rentnerinnen und Rentner, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von bis zu 1.250 Euro oder als Ehepaar von bis zu 1.950 Euro zur Verfügung haben. Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren wird es zu 100 Prozent angerechnet. Als Einkommen werden die eigene Rente und weitere zu versteuernde Einkommen berücksichtigt. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres: für 2021 also das Einkommen des Jahres 2019.

 

Mehr Informationen unter:

 www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente sowie www.spd.de/aktuelles/grundrente.

 

und im aktuellen "Roten Ortenauer", der Mitgliederzeitschrift der SPD-Ortenau:

Der Rote Ortenauer, Ausgabe Dezember 2020 als PDF (1302 KB)

 

 

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