Das ändert sich 2013

Veröffentlicht am 31.12.2012 in Bundespolitik

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. SPD.de gibt einen Überblick, worauf wir uns 2013 freuen können - und worüber wir uns ärgern werden....

Rundfunkgebühr
Sie wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen fällig für Singles, Großfamilien oder eine WG. Hintergrund der Umstellung ist, dass öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender via Smartphone und Laptop inzwischen überall empfangbar sind, immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause abmeldeten, was die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen ließ. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

Hartz-IV-Leistungen
Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

Beitragssatz zur Rente
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie jetzt zum Jahresende - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

Rente mit 67
Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 soll dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht sein.

Praxisgebühr
Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Mehr dazu unter SPD.de

 

     

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