Schäubles Kapitulationserklärung

Veröffentlicht am 04.05.2013 in Bundespolitik
Zur Behauptung Schäubles, das von ihm verhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz sei das einzig mögliche gewesen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
 
Wenn Schäuble jetzt behauptet, für die Altfälle von Steuerhinterziehung deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz wäre das von ihm verhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz der einzig mögliche Weg gewesen, dann ist das eine klare Kapitulationserklärung. Selbst die schweizerische Finanzministerin lässt bereits anklingen, dass die Schweiz vielleicht doch zu mehr bereit wäre, als von Schäuble behauptet und verhandelt.
Schäubles Argumentation geht außerdem am Thema vorbei: Nichts in der Schweizer Verfassung spricht zum Beispiel dagegen, dass die Schweiz das sogenannte "Abschleichen" unmöglich macht und die nach dem zu recht gescheiterten Steuerabkommen möglich gewesenen Steuerschlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten abschafft. Auch der Satz, mit dem hinterzogene Vermögen nachversteuert werden sollen, wird von der Verfassung nicht vorgegeben; er könnte ohne weiteres auch höher liegen als im vorgelegtenAbkommen.

Was das Bankgeheimnis angeht, muss in von deutscher Seite hart geführten Verhandlungen ausgelotet werden, was konkret möglich ist. Aber Schäuble hat eben keine harten Verhandlungen mit der Schweiz geführt, sondern hat von vornherein der schweizerischen Strategie Folge geleistet.

Von daher ist es sehr nachvollziehbar, dass Schäuble jetzt so argumentiert, wie er argumentiert: Alles andere wäre natürlich ein Eingeständnis seiner willfährigen und falschen Verhandlungsführung gegenüber der Schweiz.
Pressemitteilung
Datum: 04.05.2013
Dokumentennummer: 559
Arbeitsgruppe: Finanzen
 

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