Der Verbraucherschutz war das Thema beim Frauencafe in Hohberg mit zwei ausgewiesenen Fachleuten.
Gleich zwei Fachleute in Sachen Verbraucherschutz waren am 6. September Gast beim Frauencafe in Hohberg: Elvira Drobinski-Weiß, MdB. und Bernd Krieger vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. ( ZEV ) in Kehl.
Der deutsch-französische Verein ZEV sei quasi der Vermittler für den Verbraucher bei Mängelbeschwerden gegen ausländische Firmen. Er ist aber auch Berater und Informant für Parlamente. Mit Aktionen macht er auf Probleme aufmerksam: z. B wie soll man Passwörter sichern oder Krankenschutz im europäischen Reiseverkehr.
Bernd Krieger erklärte anhand einiger Beispiele wie Verbraucherschutz funktionieren kann . Dabei wurde deutlich, dass Deutschland oft nur das Minimum der Regelungen gewährt, während man in anderen EU-Ländern freiwillige Zugeständnisse darüber hinaus macht. Beispiel Gewährleistung: während in Deutschland die Garantiezeit von drei Monaten auf zwei Jahre erhöht wurde, seien es in anderen Ländern bis zu sechs Jahre. Auch im Bereich Lebensmittelkontrolle seien andere Länder weiter, so Krieger, etwa Dänemark mit dem berühmen Smiley-Gesicht an Restaurants. Seit zehn Jahren habe sie dieses sogenannte "Hygienebarometer" auf der Agenda, sagte Elvira Drobinski-Weiß. Ein Versuch in Berlin-Pankow habe bewiesen, wie notwendig diese Kennzeichnung ist. Derzeit beschäftige sich der Bundestag wieder damit und sie haben Landwirtschaftsminister Schmidt geraten, mal nach Dänemark zu fahren.
Grundsätzlich, so Krieger, profitiere Deutschland im Verbraucherschutz von der EU. wie z. B. beim Reiseversicherungsschein; dem Schutz des Kunden im Falle einer Insolvenz des Anbieters; bei den Fluggastrechten; im Internet etwa bei den "Abo-Fallen".
Noch viel Arbeit gebe es im Bereich des Beschwerdemanagements. So sitze die Beschwerdestelle der Lufthansa etwa in Liverpool, bemerkte Krieger. Für die beiden Experten ein klarer Fall von Verbraucherdiskriminierung, vor allem dann, wenn der Kunde gezwungen wird, in einer Fremdsprache zu kommunizieren, die er nicht beherrscht.
In vielen Fällen, so die Bundestagsabgeordnete, hinke die politische Ebene hinterher, wenn es darum geht, Fallstricke für die Verbraucher zu entfernen.
Sie wies darauf hin, dass gute Beispiele aus anderen EU-Ländern selten eins zu eins übernommen werden könnten. Das habe zum Teil mit den jeweiligen Mentalitäten zu tun. In Dänemmark gebe es traditionell ein starkes Ombutsmann-System, in den Niederlanden sei man grundsätzlich bemüht, einen Konsens zu finden, während man in Deutschland eher auf Konfrontation gehe. Grundsätzlich müssten Verbraucherrechte so gestaltet sein, dass der Verbraucher kein Experte sein muss. Deshalb stelle man auch nicht mehr auf den "mündigen Bürger" ab, vielmehr seien drei Typen Maßstab: der vertrauende, der verletzliche und der interessierte Bürger.
Beide Experten waren sich einige, dass der Verbraucher selbst auch aktiv werden muss: nichts unterschreiben, was man nicht versteht, nachfragen, auch wenn man Hemmungen habe, sich nicht drängen oder einschüchtern lassen, sich informieren.
Für Drobinski-Weiß ist wichtig, dass der Verbraucherschutz im Justizministerium angesiedelt ist, dessen vollständige Bezeichnung nun "Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz" lautet.
Kriegers abschließender Tipp ist die App des ZEV "ecc-net:travel" mit einem Wörterbuch für Problemfälle im Ausland.
weitere Infos: www.eu-verbraucher.de oder www.cec-zev.de.