Rente mit 63

Veröffentlicht am 23.05.2014 in Bundespolitik

Nicht geschenkt, sondern verdient.

Das neue Rentenpaket kommt. Es schafft Gerechtigkeit und sorgt für konkrete Verbesserungen. Die neue Rente ist nicht geschenkt, sondern verdient. Das Gesetz tritt bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft.

Mit dem neuen Rentenpaket ist es allen, die 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, möglich, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wer also die Voraussetzungen erfüllt, kann ab dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit der Beantragung der Rente ab 63. Das Arbeitsverhältnis muss durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.

Die Mütterrente kommt. Für alle vor 1992 geborenen Kinder wird die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ausgeweitet. Durch die Mütterrente erhöht sich die Rente für alle Mütter und Väter pro Kind um einen Entgeltpunkt. Alle, die bereits Rente beziehen, erhalten diese Verbesserung ohne zusätzlichen Antrag.
 

Die neue Rente

  • erkennt Lebensleistungen an – sie ist verdient und nicht geschenkt
  • schließt Gerechtigkeitslücken

 

 

Das neue Rentenpaket beinhaltet aber noch mehr: Alle, die gesundheitsbedingt vorzeitig in Rente gehen müssen, erhalten mehr – die Erwerbsminderungsrente wird erhöht. Die Rentenansprüche steigen um 5 Prozent, weil nun angenommen wird, dass die Versicherten bis 62 Jahre gearbeitet hätten und nicht wie bisher bis zum Alter von 60. Außerdem werden bei der Berechnung die letzten vier Jahre nicht mit einbezogen, wenn das dem Versicherten zugutekommt. Darüber hinaus wird das Reha-Budget erhöht, damit mehr Geld für Rehaleistungen zur Verfügung steht.

Als Zeiten in der Rentenversicherung, die auf die 45 Jahre angerechnet werden, zählen:
   - Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
   - Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
   - Zeiten der Pflege von Angehörigen
   - Zeiten des Wehrdienstes und Zivildienstes
   - Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
   - Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde
   - Zeiten beruflicher Weiterbildung
   - Zeiten der Kurzarbeit
   - Zeiten der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebersxx
 

Fakten zum Rentenpaket

  • Abschlagsfreie Rente ab  63 nach 45 Versicherungsjahren
  • Mütterrente: Ausweitung der Kindererziehungszeiten
  • Verbesserte Erwerbsminderungsrente
  • Erhöhtes Reha-Budget
 

     

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